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Auslandsreise­krankenversicherung


Wenn Sie während eines Auslandsaufenthalts krank werden, müssen Sie damit rechnen, dass im Falle einer ärztlichen Behandlung hohe Kosten auf Sie zukommen. Deshalb ist eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung für Reisen außerhalb Deutschlands unverzichtbar.

Diese sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall schnell die richtige Hilfe bekommen und sich nicht darüber Gedanken machen müssen, ob Sie sich die Behandlung überhaupt leisten können. Denn oft müssen Sie im Falle einer Behandlung in Vorkasse treten.

In einigen Ländern muss der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Visabeantragung oder bei der Einreise sogar nachgewiesen werden.

Falls Sie zusammen mit Ihrer Familie reisen, bieten die Versicherer spezialisierte Familien-Auslandskrankenversicherungen an. Diese versichern Sie und Ihre mitreisenden Familienmitglieder in einem Kombipaket. Das ist deutlich günstiger, als jedes Familienmitglied einzeln zu versichern.

Ebenso ist ein Auslandskranken-Jahrestarif zu empfehlen, da dieser alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt, ganz egal ob es sich dabei nur um 2 oder 20 Reisen handelt. Die Dauer einer Reise darf dabei aber nicht länger als 42 bis 56 Tage sein – abhängig von dem Versicherungsanbieter.

Krankenrücktransport: Wichtig ist, dass nicht nur ein “medizinisch notwendiger” sondern auch ein “medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport“ übernommen wird.

Ambulante und stationäre Behandlungen: Alle Behandlungen sollten ohne Deckungssumme versichert sein.

Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel: Auch dies beinhaltet ein guter Auslandsschutz.

Schwangerschaftsbeschwerden: Schwangere sollten auf die Übernahme von Schwangerschaftsleistungen achten.

Schmerzstillende Zahnbehandlungen: Viele Tarife versichern auch notwendige Zahnbehandlungen.

Jugendliche, die während ihres Auslandsaufenthalts nicht nur Urlaub machen, sondern auch arbeiten oder ein Praktikum absolvieren benötigen eine spezielle Auslandskrankenversicherung in Form einer Aupair-Krankenversicherung oder einer Studenten-Auslandskrankenversicherung.

Chronische Erkrankungen, die bereits vor Reiseantritt bestanden, werden von den Versicherungen nicht übernommen.

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