Auf dieser Website werden Daten wie z.B. Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website, einschließlich Analysen, Marketingfunktionen und Personalisierung zu ermöglichen. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder die Standardeinstellungen akzeptieren.
Cookie Hinweise
Datenschutzregelung
PROTEGIO UG +49 (0) 621 / 121841 10 info@protegio.de

Reisegepäckversicherung


Eine Reisegepäckversicherung empfiehlt sich für Personen, die geschäftlich mit dem Laptop oder Tablet unterwegs sind, oder Urlauber, die mit wertvollem Gepäck wie z. B. Schmucksachen oder Fotoausrüstungen reisen. Für Personen, die mehrmals pro Jahr auf Reisen gehen ist eine Jahrespolice ratsam. Diese kann noch mit einer Auslandskrankenversicherung und/oder einer Reiserücktrittsversicherung kombiniert werden. Zusammen mit der Gepäckversicherung sind Sie so rundum optimal versichert.

Geschützt durch die Reisegepäckversicherung ist das Gepäck des Versicherungsnehmers und das der mitreisenden Angehörigen. In der Regel zählen hierzu Ehe- oder Lebenspartner sowie bis zu vier unterhaltsberechtigte Kinder. Diese sind bis zum Ende der Ausbildung längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.

Diebstahl, Einbruch, Raub: Wenn etwas gestohlen oder durch Dritte vorsätzlich beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten. Der Versicherungsnehmer muss sein Gepäck immer im Auge behalten oder in einem abgeschlossenen Raum aufbewahren. Wer seinen Koffer während der Zugfahrt unbeaufsichtigt im Gepäckbereich abstellt, hat in der Regel keinen Versicherungsschutz. Kommt es aufgrund fahrlässigem Verhalten Dritter zu einem Schaden wird dieser durch die Versicherung ebenfalls abgedeckt.

Unfall: Auch wenn Ihre Sachen durch einen Unfall beschädigt werden, erstattet die Versicherung die Kosten.

Naturgewalten: Zerstörung und Beschädigungen durch Naturgewalten wie Lawinen, Steinschlag, Brand, Blitzschlag oder Explosion übernimmt die Versicherung.

Die Reisegepäckversicherung hilft in solchen Situationen und erstattet den Zeitwert des Gepäckinhaltes.

Die Reisegepäckversicherung kann in der Regel noch am Abreisetag abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nur bei Kombitarifen, welche eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Hierfür gilt eine Abschlussfrist von 24 oder 30 Tagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen ist der Abschluss noch am Buchungstag möglich.

Hier vergleichen!