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Reiserücktrittsversicherung


Oft denkt man beim Buchen einer Reise nicht daran, was bis zum Reiseantritt alles passieren kann. Wenn Sie den Urlaub dann aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten können, ist es gut, versichert zu sein.

Die häufigsten Gründe eine Reise stornieren zu müssen sind Unfälle, schwere Erkrankungen, ein Todesfall oder Komplikationen in der Schwangerschaft. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson, das heißt ein naher Verwandter, davon betroffen ist. Diese Personen sind zum Beispiel Ihre Kinder, Ihr Lebenspartner und dessen Kinder oder Ihre Schwiegereltern.
Damit die Reiserücktrittsversicherung den entstandenen Schaden bezahlt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Alle diese Ereignisse müssen unerwartet auftreten. Wenn also bestimmte Ereignisse abzusehen waren, wie z.B. eine bevorstehende Kündigung, wenn Sie Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten haben und trotzdem einen Urlaub buchen, dann zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.

Falls eine Reise sehr kurzfristig storniert werden muss, können Ihnen hohe Stornierungskosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises drohen. Dann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nach Prüfung des Sachverhaltes die anfallenden Stornokosten.
Die meisten Reiserücktrittsversicherungen gibt es in der Regel im Kombipaket zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung. Hier ist Vorsicht geboten beim Abschluss scheinbar günstigerer Tarife mit Selbstbehalt, da Ihnen hier im Rücktrittsfall eine höhere finanzielle Belastung bleiben kann.

Stornierungsgebühren: Kann die Reise nicht angetreten werden, übernimmt die Rücktrittsversicherung die Stornokosten.

Umbuchungskosten: Auch Umbuchungskosten werden im Rücktrittsfall von den Versicherern bis zur festgesetzten Höhe übernommen.

Mehrkosten für Hinreise und Einzelzimmer: Je nach Versicherung werden eventuelle Mehrkosten für die Hinreise und Übernachtungskosten erstattet.

Eine Reiserücktrittsversicherung muss in der Regel 30 Tage vor Reiseantritt oder spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

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