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Reiseabbruchversicherung


In bestimmten Situationen muss ein Urlaub früher als geplant beendet werden. Das kann ein Tod von Angehörigen sein, ein Einbruch in die Wohnung oder die Mitteilung über den Verlust des Arbeitsplatzes.

Ein vorzeitiger Reiseabbruch zieht in jedem Fall hohe Kosten nach sich, beginnend bei Umbuchungsgebühren oder zusätzlichen Hotelübernachtungen. Deshalb empfiehlt sich Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Diese kann sowohl als Zusatzpolice zur Reiserücktrittsversicherung als auch separat abgeschlossen werden.

Umbuchungskosten: Muss die Reise vorzeitig beendet werden, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten.

Übernachtungskosten: Die Versicherung deckt zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die durch den frühzeitigen Abbruch entstehen.

Kosten für verlängerten Aufenthalt: Die Kosten für einen verlängerten Aufenthalt werden übernommen, wenn z. B. weil eine versicherte Person nicht transportfähig ist.

Nicht in Anspruch genommene Reisetage: Die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reisezeit werden von dem Versicherer erstattet.

Mehrkosten für Rückreise: Der Versicherer begleicht zusätzlich entstandene Rückreisekosten.

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