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Dread-Disease-Versicherung

(eng. dread disease = furchtbare Krankheit, schlimme Leiden)

Ist eine private Personenversicherung, die zusätzlich zu dem einer Versicherung auf den Todesfall zugrunde liegenden Hauptrisiko das Eintreten einer schweren Erkrankung als Nebenversicherung absichert.

 

Versicherbare Risiken:

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert unter den Versicherern stark.

Tarifmerkmale

Die Höhe des Beitrages resultiert aus für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblichen Faktoren (z. B. Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit oder Vorerkrankungen). Vorerkrankungen können wie bei Krankenversicherungen z. B. einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken. In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale (Warte- und Karenzzeiten, Dynamik) ist die Versicherung den Krankenversicherungen und Lebensversicherungen ähnlich.

Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind zudem Bausteine wie z. B. Todesfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflege- oder Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar. Aber auch Dread-Disease-Zusatzversicherungen zu anderen Versicherungen wie z. B. einer Risikolebensversicherung oder einer Grundfähigkeitsversicherung werden angeboten.

Ein möglicher betrieblicher Einsatz ist die Verwendung einer Dread-Disease-Versicherung als sogenannte „Schlüsselkraftversicherung“ (auch: „Keyman-Police“ genannt). Hierbei werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall einen möglichen finanziellen Verlust des Unternehmens auszugleichen. Bei dieser Konstellation ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und die „Keyperson“ die versicherte Person. Im Leistungsfall fließt die Versicherungssumme daher an das Unternehmen.


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