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Gebäudeversicherung


Für viele Menschen wird mit dem Erwerb oder Bau eines Eigenheims ein Traum wahr. Dieser wird meist mit Hilfe eines Darlehens oder Erspartem finanziert, dass daher auch gut geschützt sein will.

Prinzipiell gilt als versichert das Mauerwerk, das Dach, eingebaute Fenster und Türen, sowie alle fest mit dem Gebäude verbundenen Ein- und Anbauten. Ebenso zählen die Terrasse, der Treppenlift oder die Einbauküche im Haus dazu.

Zusätzlich sollte man dann auch Garagen, Carports oder vorhandene Nebengebäude in den Deckungsumfang einschließen. Besonderheiten wie Fußbodenheizung, Solaranlagen, teure Fußbodenbeläge müssen ebenfalls erfasst und mitversichert werden.

Welche Risiken sind versicherbar

  • Feuer, Brand, Explosionen oder Blitzschlag
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser

 

Zusätzlich sind folgende Risiken zu den Hauptgefahren absicherbar:

  • Elementarschäden(Erdrutsche, Hochwasser, Überschwemmung, Schneelawinen oder Erdbeben)
  • Überspannungsschäden durch einen Blitzeinschlag
  • Gebäude-Glasschäden

 

Je nach Bedarf kann man sich so, einem Baukasten gleich, seine eigene Versicherung bedarfsgerecht zusammenstellen.

Die Bewertung der Immobilie
Durch ein von den Versicherern eigens entwickeltes Bewertungsprogramm, kann durch Angabe der verwendeten Baumaterialien, Einbauten und Bedachung der Gebäudewert ermittelt werden und ergibt den sogenannten „Wert 1914“ als Basisjahr.

Auf Grundlage dieser Wertermittlung verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Unterversicherung im Schadensfall. (Unterversicherungsverzichtserklärung).

Interessant ist zur weiteren Prämienberechnung auch der Standort der Immobilie, da es hier unterschiedliche Gefahrenzonen (ZÜRS-Klassen) gibt. Für Hausbesitzer z. B. in besonders von Überschwemmungen betroffenen Gebieten, kann dann eine Elementarversicherung sehr teuer werden.

Wohngebäudeversicherung wechseln
Eine Besonderheit im Vertragsrecht bei Gebäudeversicherungen besteht bei Erwerb einer Immobilie. Hier hat der neue Besitzer ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann direkt nach Eintragung im Grundbuch zum Ablauf oder per sofort die Versicherung wechseln. Ein Vergleich lohnt sich hier, besonders im Hinblick auf den aktuellen Versicherungsschutz, da die Gebäudeversicherung beim Kauf auf den Erwerber übergeht und das vollkommen ungeprüft.
Hier gibt es im Schadenfall oftmals negative Überraschungen.

 

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