Schaffen, Schaffen, Häusle bauen.
Ob man ein Eigenheim baut oder Wohnungsanlagen zur Vermietung errichtet – jedes Bauvorhaben sollte bereits in der Entstehungsphase vor möglichen Risiken geschützt werden.
Es passiert immer mal wieder, dass es am Bauvorhaben zu unvorhergesehenen Zerstörungen oder Beschädigungen kommen kann. Das kann durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse, Vandalismus, Sabotage oder auch durch die Ungeschicklichkeit/Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters sein.
Ebenso kann es passieren, dass durch Diebstahl mit dem Gebäude feste verbundene Bestandteile abhandenkommen. Hier bietet die Bauleistungsversicherung einen umfassenden Schutz für all diese Risiken.
Als Versicherungsnehmer kann hier der Bauherr, Auftraggeber oder Auftragnehmer (Unternehmer) sein. Der Versicherungsschutz für derlei Bauvorhaben ist auch erweiterbar. Hier bieten sich folgende Ergänzungen an:
Bauherrenhaftpflicht
Für alle Baustellen, egal ob bei Neu- oder Umbauten, Grabungs, Einreiß- oder Abbrucharbeiten, bietet sie Schutz vor unerwartet eintretenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Abschließbar ist diese Versicherung für die Dauer des Bauvorhabens, je nach Gesellschaft aber maximal bis zu 3 Jahren. Versicherungsnehmer ist stets der Bauherr. Oft kann man gegen Mehrprämie auch die Planung/Bauleitung durch den Bauherren mitversichern.
Feuerrohbauversicherung
Bereits in der Bauphase ist es möglich sein Eigentum gegen Feuer – das bedeutet Brand, Blitzschlag und Explosion günstig zu schützen. Versichert sind der Rohbau, sowie die auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe.
Oft verlangt der Kreditgeber bereits eine Feuerrohbauversicherung, die von den meisten Gesellschaft als Teil der Wohngebäudeversicherung, oft beitragsfrei, angeboten wird.
Die meisten Gesellschaften bieten hier einen Versicherungsschutz von 6 bis 12
Bauherrenhaftpflicht
Was ist versichert?
Versichert sind alle Schäden an bereits erbrachten Bauleistungen und gelagertem Baumaterial. Weiterhin versichert sind das Gebäude, soweit es steht, sowie fremdes Eigentum, das noch nicht bezahlt ist. Versichert sind Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, etwa durch Hochwasser, Stürme, frostige Winter, Hagelschauer oder Starkregen an Dachziegeln, Rohren und Kabel sowie Konstruktions- und Materialfehler. Mitversichert sind Schäden durch Vandalismus oder Unachtsamkeiten von Bauarbeitern, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, der Diebstahl von Teilen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder Aufräumkosten nach einem Schadensereignis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Führt eine mangelhafte Bauleistung zu einem Folgeschaden, ist auch dieser mitversichert.
Durch eine Erweiterung eines Standardvertrags können bestimmte Risiken mitversichert werden, beispielsweise Schäden durch Feuer oder Grundwasser.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind u.a. Schäden durch Feuer, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen man aufgrund der Jahreszeit und örtlichen Gegebenheiten rechnen muss, Baugeräte, Zubehör und Ersatzteile, Spezialgerüste, Sicherungsanlagen, Fahrzeuge aller Art, Gartenanlagen, Pflanzen, der Diebstahl der auf dem Baugrundstück lagernden Materialien, reine Leistungsmängel der beauftragten Baufirmen sowie Schadenersatzforderungen Dritter.
Welche Rahmenbedingungen sollte man beachten?
Wie bei anderen Versicherungen, zahlt die Bauleistungsversicherung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Es ist ratsam, die volle Bausumme als Versicherungssumme zu vereinbaren inklusive Grundstücks- und Erschließungskosten, Handwerkerkosten, Baustoffe, Außenanlagen und Eigenleistungen, jedoch ohne Einbeziehen der Nebenkosten (z.B. Honorare Architekt) oder Kosten für die Gartengestaltung. Die Versicherung sollte über die gesamte Bauzeit laufen (im Höchstfall bis zu 24 Monate) und erlischt, sobald das Haus bezugsfertig ist. Günstige Angebote liegen zwischen 300 und 400 Euro, die der Bauherr einmalig zahlt. Wenn Sie die Kosten senken möchten, können Sie eine Selbstbeteiligung abschließen. Diese beträgt in der Regel mindestens 250 Euro pro Schadensfall. Die Versicherung kann sowohl vom Bauherrn als auch vom Bauunternehmer abgeschlossen werden.