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Privathaftpflicht

Gerade im privaten Bereich kommt es oft zu unvorhergesehenen Schäden, die nicht vorsätzlich passieren. Diese können aber fatale finanzielle Folgen mit sich führen, da man hier nach § 823 BGB gesetzlich haftbar ist. Vor allem bei Personenschäden kann das auch in die Millionen gehen, was den Ruin der eigenen Existenz bedeuten kann.

Zwar ist die private Haftpflicht keine Pflichtversicherung, aber sollte doch in jedem Haushalt vorhanden sein. Schnell sind Schäden durch Unachtsamkeit oder sogar grobe Fahrlässigkeit entstanden, die dann beglichen werden müssen. Ob Familie oder Einzelperson, versichert werden kann jeder.

Grundsätzlich versichert
die Private Haftpflicht:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • reine Vermögensschäden

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit weitere Zusatzrisiken gegen einen geringen Mehrbeitrag mit abzusichern. Diese wären beispielsweise:

  • Schlüsselrisiko
  • Forderungsausfalldeckung
  • Gefälligkeitsschäden

 

Gut zu wissen: Passiver Rechtsschutz im Schadensfall!

Bei Eintritt eine Schadenfalls prüft die Haftpflichtversicherung erst mal, ob ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt und ob die Höhe der gestellten Forderungen gerechtfertigt sein. Sollte der Versicherer zu dem Entschluss gelangen, dass die Ansprüche nicht bestehen, so werden diese abgewiesen. Selbst wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, werden hier die Prozesskosten seitens des Versicherers getragen.

 

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