Für Schäden die durch eine Ölheizungsanlage verursacht werden haftet der / die Eigentümer der Immobilie. Das kann auch bei Eigentumswohnungen die Wohneigentümergemeinschaft sein.
Die Öltankversicherung ist keine Pflichtversicherung, allerdings besteht bereits aus dem vorhanden sein dieser Anlage eine Gefährdungshaftung, das bedeutet auch ohne ein Verschulden besteht eine Haftung.
Wenn Öl in das Grundwasser gelangt, wird selbst bei sehr geringen Mengen ein Vielfaches von Grundwasser verseucht.
Als Betreiber einer Öltankanlage haben Sie die Verpflichtung, den vorgeschriebenen Wartungen und Sicherheitsvorschriften nachzukommen.
Wie oft Sie Ihre Anlage überprüfen müssen, ist nach Bundesland unterschiedlich und in der Anlageverordnung wassergefährdender Stoffe (WHG) festgelegt.
Schadensereignisse entstehen durch:
Versicherungsleistungen:
Versicherte Kosten:
Ein Schaden kann ein existenzielles Risiko darstellen, die Schadenkosten können sehr schnell 5-6- stellige Kosten verursachen.
"ein Tropfen Öl verunreinigt ca. 1000 Liter Wasser“