Zahnbehandlungen
Die eigenen Zähne können bei guter Pflege bis ins hohe Alter weitgehend erhalten bleiben. Viele Maßnahmen zum Erhalt der Zähne zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise. Für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlungen leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch einen Festzuschuss. Das sind ca. 60 % der durchschnittlichen Kosten einer Regel-versorgung, an der Sie sich mit 40 % fast zur Hälfte selbst beteiligen müssen. Alle Behand-lungen, die darüber hinausgehen sind mit hohen Kosten verbunden, und wenn Sie höherwertige Behandlungen wünschen als die gesetzliche Versorgung, tragen Sie die gesamten Zusatzkosten allein. Mit der Zahnzusatzversicherung können Sie sich beste Materialien und Zahnbehandlungen leisten. Denn hochwertige Füllungen aus Gold, Keramik oder Kunststoff halten länger und sehen besser aus als die kostengünstigste Versorgung.
Zahnersatz
Hierzu zählen alle Maßnahmen, die zum Ersatz fehlender natürlicher Zähne dienen. Von der Planung, Herstellung bis zur Einarbeitung des Zahnersatzes. Es wird unterschieden zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Auch eine Kombination aus beidem kommt mit der Zeit immer mehr zum Einsatz. Denn auch bestes Putzen und Top-Zahnpflege helfen nicht unbegrenzt: Nahezu jeder Patient braucht irgendwann einmal Zahnersatz – ob Kronen, Brücken oder Implantate. Dann kann es beim Zahnarzt richtig teuer werden. Gut, wenn Sie rechtzeitig vorsorgen. So bleibt in späteren Jahren ein schönes Lächeln für Sie bezahlbar.
Prophylaxe
Zahnärzte empfehlen, eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten.