Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden. Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Immer mehr Menschen werden früher oder später zum Pflegefall. Einen Teil der Pflegekosten bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wer zahlt den Rest?
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung:
Pflegegrade | Geldleistung (ambulant) |
Sachleistung (ambulant) |
Entlastungsbetrag (ambulant)* | Leistungsbetrag (vollstationär) |
---|---|---|---|---|
PG 1 | - | - | 125 € | 125 € |
PG 2 | 316 € | 689 € | 125 € | 770 € |
PG 3 | 545 € | 1.298 € | 125 € | 1.262 € |
PG 4 | 728 € | 1.612 € | 125 € | 1.775 € |
PG 5 | 901 € | 1.995 € | 125 € | 2.005 € |
Der Rest, der übrigbleibt, wenn man die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von den Gesamtkosten der Pflege abzieht, zahlt der Pflegebedürftige selbst. Dafür muss er sein Einkommen und sein Vermögen einsetzen. Ist kein Vermögen da und reicht die Rente auch nicht, zahlt das Sozialamt.
Über die Seite: https://www.pflegelotse.de/ können Sie in Ihrer Region prüfen, welche Pflegeinstitutionen für Sie infrage kommen und welche Kosten auf Sie zukommen könnten.
Sind Kinder da, ist es möglich, dass sich das Sozialamt Geld von den Kindern wiederholt. Das ist geregelt im BGB § 1601, hier sind nach dem Gesetz Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Schützen Sie Ihr Vermögen mit dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung.
Bedenken Sie, dass sie nicht nur im Alter in die Situation geraten können, auf Pflege angewiesen zu sein.