Seit dem 1. August 2018 unterliegen gewerbliche Wohnimmobilienverwalter einer Versicherungspflicht.
Gut zu wissen: Neue Berufszulassungsregelung
Im Herbst 2017 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die neue Regelung wurde zum 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Während bei Immobilienmaklern lediglich Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zur Erlaubnis ausreichen, müssen Wohneigentumsverwalter und Verwalter von Mietwohnungen Dritter nun zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Was bedeutet die neue Berufszulassungsregelung?
Im Herbst 2017 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die neue Regelung wurde zum 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Während bei Immobilienmaklern lediglich Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zur Erlaubnis ausreichen, müssen Wohneigentumsverwalter und Verwalter von Mietwohnungen Dritter nun zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
Was bedeutet die neue Berufszulassungsregelung?
Ausgenommen von der Regelung sind:
Wer seine eigene Wohnung verwaltet, die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken sowie die nicht gewerbsmäßig betriebene Wohnungsverwaltung durch zum Beispiel Eigentümergemeinschaften, Verwandte oder Bekannte.
Die Berufshaftpflichtversicherungen von Immobilienverwaltern müssen folgenden Anforderungen standhalten:
Deckungskonzepte Rahmenverträge für Wohneigentümergemeinschaften
Unser Leistungsversprechen:
Wir nehmen für alle von Ihnen betreuten Objekte (Privat-wie auch Gewerbeobjekte) eine Wertermittlung vor, um eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden und Ihr Haftungsrisiko in einem Schadensfall zu minimieren.
Unsere innovativen Versicherungslösungen umfassen:
Erstansprechpartner und Koordinator bei der Schadensabwicklung
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