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HAUS & WOHNIMMOBILIENVERWALTER


Seit dem 1. August 2018 unterliegen gewerbliche Wohnimmobilienverwalter einer Versicherungspflicht.

  • Vermögenschadenhaftplicht für H&W Verwalter
  • Deckungskonzepte/Rahmenverträge für Weg`s
  • Deckungskonzepte für die einzelnen Eigentümer

Gut zu wissen: Neue Berufszulassungsregelung

Im Herbst 2017 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die neue Regelung wurde zum 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Während bei Immobilienmaklern lediglich Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zur Erlaubnis ausreichen, müssen Wohneigentumsverwalter und Verwalter von Mietwohnungen Dritter nun zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Was bedeutet die neue Berufszulassungsregelung?

Im Herbst 2017 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die neue Regelung wurde zum 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Während bei Immobilienmaklern lediglich Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zur Erlaubnis ausreichen, müssen Wohneigentumsverwalter und Verwalter von Mietwohnungen Dritter nun zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Was bedeutet die neue Berufszulassungsregelung?

Ausgenommen von der Regelung sind:

Wer seine eigene Wohnung verwaltet, die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken sowie die nicht gewerbsmäßig betriebene Wohnungsverwaltung durch zum Beispiel Eigentümergemeinschaften, Verwandte oder Bekannte.

Die Berufshaftpflichtversicherungen von Immobilienverwaltern müssen folgenden Anforderungen standhalten:

  • Die gesetzlich geforderte Mindestversicherungssumme liegt bei 500.000 Euro pro Schadenfall und 1 Mio. Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen müssen mitversichert sein.
  • Der Versicherungsschutz muss eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen.
  • Tätigkeiten, die über die eines Wohnungseigentumsverwalters hinausgehen, dürfen nicht mitversichert sein, da die Versicherungssumme vorrätig und regelmäßig reserviert sein muss. Damit entfällt beispielsweise die Mitversicherung von Verwaltungstätigkeiten für Gewerbeimmobilien im selben Deckungsstock.

Deckungskonzepte Rahmenverträge für Wohneigentümer­gemeinschaften

Unser Leistungsversprechen:

Wir nehmen für alle von Ihnen betreuten Objekte (Privat-wie auch Gewerbeobjekte) eine Wertermittlung vor, um eine Unterversicherung im Schadensfall zu vermeiden und Ihr Haftungsrisiko in einem Schadensfall zu minimieren.

Unsere innovativen Versicherungslösungen umfassen:

  • Wohngebäudeversicherung / Gebäudeglasversicherung
  • Haus- und Grundstückshaftung
  • Gewässerschadenshaftpflicht (WHG-Risiko)
  • Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Vermögensschadenshaftpflicht für Verwaltungsbeiräte

Erstansprechpartner und Koordinator bei der Schadensabwicklung

Deckungskonzepte Rahmenverträge für Wohneigentümer­gemeinschaften

  • Haftpflichtversicherung bei Vermietung
  • Haftpflicht bei Schäden durch den Mieter
  • Vermieter-Rechtsschutz
  • Hausrat / Glas / Mietausfall
  • Schäden durch Mietnomaden

 


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