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Berufs- und Vermögensschadenshaftpflicht
Eine Berufs- und Vermögenschadenshaftpflicht sind
für freie Berufe und Gewerbetreibende häufig Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf
Rechtsanwälte, Steuerberater, Patenanwälte, Notare
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
Inkassounternehmen, Zwangsverwalter, Lohnsteuerhilfeverein
Immobiliardarlehensvermittler, Honorar-Immobiliardarlehensberater
Versicherbare Schäden
Unmittelbare Vermögensschäden und deren Folgen
Sach- und Vermögensschäden an Akten und Unterlagen, aus der Nutzung des Internets und Austausch elektronischer Daten
Mitversicherung von Eigenschäden, durch Fehler von Mitarbeitern, die beim Versicherungsnehmer unmittelbar zu einem Vermögenschaden führen
Immaterielle Schäden (Schmerzengeld) bei Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung sowie Diskriminierung Dritter
Leistungsumfang
Übernahme von Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen
Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf oder wissentlicher Pflichtverletzung
Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche
Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Freistellung von berechtigten Ansprüchen
Keine Anrechnung vereinnahmter Honorare auf die Ersatzleistung
Schmerzenzgeldansprüche
Verletzung berufsständischer Verhaltensvorschriften
Rückwärtsdeckung / Zeitlicher Umfang / Spätschadenschutz
Sowie weitere Einschlussmöglichkeiten
Die Deckungskonzepte sind individuell auf die Berufsgruppen- Branchen konzipiert und entscheiden sich entsprechend dem jeweiligen Berufsprofil.
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