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Berufs- und Vermögensschadens­haftpflicht


Eine Berufs- und Vermögenschadenshaftpflicht sind
für freie Berufe und Gewerbetreibende häufig Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Patenanwälte, Notare
  • Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
  • Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater
  • Inkassounternehmen, Zwangsverwalter, Lohnsteuerhilfeverein
  • Immobiliardarlehensvermittler, Honorar-Immobiliardarlehensberater

 

Versicherbare Schäden

  • Unmittelbare Vermögensschäden und deren Folgen
  • Sach- und Vermögensschäden an Akten und Unterlagen, aus der Nutzung des Internets und Austausch elektronischer Daten
  • Mitversicherung von Eigenschäden, durch Fehler von Mitarbeitern, die beim Versicherungsnehmer unmittelbar zu einem Vermögenschaden führen
  • Immaterielle Schäden (Schmerzengeld) bei Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung sowie Diskriminierung Dritter

 

Leistungsumfang

  • Übernahme von Abwehrkosten bei unberechtigten Ansprüchen
  • Abwehrschutz bei Vorsatzvorwurf oder wissentlicher Pflichtverletzung
  • Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen
  • Keine Anrechnung vereinnahmter Honorare auf die Ersatzleistung
  • Schmerzenzgeldansprüche
  • Verletzung berufsständischer Verhaltensvorschriften
  • Rückwärtsdeckung / Zeitlicher Umfang / Spätschadenschutz
  • Sowie weitere Einschlussmöglichkeiten

 

Die Deckungskonzepte sind individuell auf die Berufsgruppen- Branchen konzipiert und entscheiden sich entsprechend dem jeweiligen Berufsprofil.