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Vertrauensschadenversicherung


Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden ab, die von Ihren Mitarbeitern oder anderen Vertrauenspersonen verursacht wurden.

Bedingung:
Der Schaden muss durch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung verursacht worden sein. Derartige Schäden können unter anderem durch folgende kriminelle Handlungen entstehen

  • Diebstahl
  • Betrug und Veruntreuung von Geldern
  • Sabotage
  • Unterschlagung
  • Cyber-Kriminalität (zum Beispiel Hackerangriffe)
  • Spionage und Weitergabe von Betriebsgeheimnissen

 

Beispiel:
Eine Buchhalterin veruntreut Gelder ihres Arbeitgebers und überweist jahrelang kleinere Geldbeträge auf ihr eigenes Konto. Um diese Aktionen zu vertuschen, manipuliert sie die Datensätze der Buchhaltung. Als ihre Machenschaften entdeckt werden, muss die Firma einen Verlust von über 100.000 Euro feststellen. Die Vertrauensschadenversicherung springt ein und kommt für den finanziellen Schaden des Unternehmens auf.

Leistungen der Vertrauensschadenversicherung
Zunächst ersetzt Ihnen die Vertrauensschadenversicherung den entstandenen Vermögensschaden. Zudem übernimmt sie die Kosten für die Schadensermittlung, die zur Aufklärung des Schadensfalls inklusive der Feststellung der tatsächlichen Schadenshöhe durchgeführt werden muss. Sollten auf das Unternehmen im Zuge dessen beispielsweise auch Rechtsansprüche Dritter zukommen, so kommt die Versicherung auch für Kosten der Rechtsabwehr auf. Möglich ist auch die Übernahme von Wiederherstellungskosten von Daten, die infolge eines Hackerangriffs verloren gehen. Einige Versicherer bezahlen sogar den PR-Berater, sollte der Ruf des Unternehmens durch den Vertrauensbruch geschädigt worden sein.


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