Für Manager, die Ihre Absicherung selbst in der Hand haben, unabhängig von Aufsichtsrat & Co und die bei anderen Institutionen im Aufsichtsrat fungieren.
Aufstockung der Vermögensschadenshaftpflicht, sogenannte Selbstbeteiligungsversicherung für Vorstände
Am 05.08.2009 ist das „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“(VorstAG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt ausnahmslos für alle Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung.
Die Aktiengesellschaften werden zwingend verpflichtet, in ihren D&O-Verträgen für jedes Vorstandsmitglied eine Selbstbeteiligung von mindestens 10% des Schadens bis mindestens zur Höhe des 1½-fachen der festen Jahresvergütung zu vereinbaren. Ein Umgehen dieser Vorschrift ist nicht möglich.
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