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Gewährleistungsbürgschaft


Kautionsversicherung (KTV abgekürzt) ist eine Versicherungsart, welche die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen durch Versicherungen zum Inhalt hat.

Im Rahmen der Versicherung für fremde Rechnung (§ 43 ff. Versicherungsvertragsgesetz, VVG) betreiben Versicherungen die so genannte Kautionsversicherung. [2] Versichert wird das Interesse der Abnehmer oder Leistungsempfänger an der Zahlungsfähigkeit des Versicherten; das versicherte Risiko ist das schlechte Wirtschaften des Versicherten [1] oder schlicht die Insolvenzgefahr des Versicherten. Die Versicherungen treten beispielsweise als Bürge auf, der Versicherungsnehmer ist Schuldner der zu verbürgenden Leistung, und dessen Gläubiger ist gleichzeitig Bürgschaftsbegünstigter. Damit ist die Kautionsversicherung eine Kreditversicherung im weiteren Sinne.

Die Kautionsversicherung steht in direkter Konkurrenz zum Avalkredit der Kreditinstitute (BANKEN). Da diese ihre Avalkredite preiserhöhend mit Eigenkapital zu unterlegen haben, können Versicherungen ihre Kautionsversicherung günstiger kalkulieren und anbieten, weil eine vergleichbare gesetzliche Eigenkapitalbindung bei Versicherungen nicht besteht.

„Eine Kautionsversicherung über eine Versicherungslösung schafft für Unternehmer (n) mehr LIQUIDITÄT“,

Es erfolgt keine Besicherung 1 zu 1 über das Limit der Firmenkonten. Alternativ werden von Kreditinstituten freie Grundschulden als Sicherheit gefordert, dies schränkt die Handlungsfähigkeit des Unternehmers(n) häufig ein. (Quelle: Wikipedia )

Gewährleistungsbürgschaft (Mängelansprüchebürgschaft)

Hier wird in der Regel 5 % des Auftragswertes als Sicherungsleistung durch den Auftraggeber (Bauherr) einbehalten, damit Mängel , die nach Bauabnahme bis zur Gewährleistungsfrist auftreten (zwischen 2-5 Jahren).