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Jeder Frachtführer, der gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 to. (zulässigem Gesamtgewicht (GG) betreibt.
Versicherungsnachweis ist im Kraftfahrzeug mitzuführen. Bei Kontrollen durch das BAG = Bundesamt für Güterverkehr drohen Bußgelder
Für Transporte auch von geringwertigen Gütern, wie Abfall, Bauschutt, Aushub, Kies, Splitt, Beton, Sand etc..
Transportunternehmen, Umzugsunternehmen, Pannen- und Abschleppdienst
Jeder Spediteur der auf Basis der ADSp (2016,2017) arbeitet, ist nach diesen AGB verpflichtet, eine Speditionsversicherung zu vereinbaren, ansonsten kann er sich nicht erfolgreich auf die ADSp berufen
Auch wenn ein Frachtführer Fahrzeuge einsetzt, die Nicht unter die gesetzlichen Regelungen fallen (< 3,5 t GG) haftet er zwingend nach den gesetzlichen Bestimmungen des Frachtrechts.
Die Verkehrshaftungsversicherung umfasst die Absicherung der Haftung aus Verkehrsverträgen auf gesetzlicher Grundlage (HGB) der auf Basis der marktüblichen Geschäftsbedingungen (Z.B ADSp 2017, AGB-BSK, VBGL) sowie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Geltungsbereiche und Versicherungsumfang nach Vereinbarung
Innerdeutscher Straßengüterverkehr
Europa inklusive der Mittelmeeranrainerstaaten
bei Lagerverträgen Deutschland
Mitversicherung von Schäden am Gut aus der Be- und Entladetätigkeit des VN, auch im Rahmen CMR