Viele Spediteure bieten Ihren Auftraggebern immer umfangreichere Dienstleistungen an.
Spediteure sind originär für die Besorgung des Warentransportes zuständig. Häufig werden diese Transporte an Frachtführer disponiert, oder auch im Selbsteintritt mit eigenen Fahrzeugen durch den Spediteur ausgeführt.
Die Auftraggeber( Versender) schreiben dem Spediteur als Vertragsgrundlage häufig die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, somit haftet er als Erstspediteur auch für die eingesetzten Frachtführer (sogenannte Subunternehmer), wenn diese einen Schaden verursachen und zum Beispiel die laufende Versicherungsprämie nicht gezahlt haben.
Ein Spediteur tritt häufig als Lagerhalter auf, hier bestehen auch erhebliche Haftungsrisiken.
Auch die Thematik der Speditionsgüterversicherung wurde in den ADSp 2017 neu geregelt, wenn diese wirksam mit Ihrem Auftraggeber vereinbart wurden, unabhängig ob Sie als Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter auftreten.
Auch kommt bei vielen Betrieben das Betriebshaftpflichtrisiko hinzu, diese besteht aus Betriebs-Produkt-, Umwelthaftpflichtversicherung und der Umweltschadensversicherung.
Auszug aus den Deckungskonzepten:
Wichtig erachten wir auch die korrekte Vertragsgestaltung, hieraus lassen sich viele Probleme im Vorfeld beheben.