Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Absicherung für die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Hierzu zählen auch Waren (auch fremde Waren zum Beispiel Kommissionsware) und Vorräte.
Bei Produktionsbetrieben auch unfertige Erzeugnisse und Werkzeuge, stationäre Maschinen, Hilfsgüter (Rohstoffe).
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden häufig zu gering oder gar nicht berücksichtigt, da diese nach der Direktabschreibung ohne Erinnerwert verbucht sind.
Eine Geschäftsinhaltsversicherung ist eine Neuwertversicherung.
Versicherbare Gefahren
Weitere zusätzliche Einschlüsse:
Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Feuerbetriebsunterbrechung empfehlen wir zwingend in der Höhe des Deckungsbeitrages1 in Versicherungssprache= Rohertrag (Umsatz abzüglich Materialeinsatz).
Bei vielen Branchen sollte auch weitere Gefahren gegen Betriebsunterbrechungen abgedeckt sein, zum Beispiel bei Einbruchdiebstahl oder einem Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel und Elementarschäden.
Rückwirkungsschäden
Sind Ertragsausfälle, die bei einem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass ein Zulieferer oder Abnehmer einen versicherten Schaden erleidet.
Wechselwirkungsschäden
Bezeichnet die Auswirkungen eines Sachschadens in einem Betrieb auf einen anderweitig angesiedelten Betrieb des Versicherungsnehmers. Beide Betriebe müssen im Versicherungsschein als Betriebsstellen genannt sein.
Glasversicherung für Inhalts-Gebäudeglas, Transparente, Werbe-/ Leuchtröhrenanlagen und Vitrinen und Weitere.