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Betriebsgebäude


Definition:
Betriebs- und Geschäftsgebäude oder Produktions- und Lagerhallen sind Gebäude die ausschließlich einer betrieblichen Nutzung unterliegen. Gemischt genutzte Geschäfts- und Privatgebäude werden ab 50 % gewerblicher Nutzung als Betriebs- und Geschäftsgebäude eingestuft.

Für die Risikobewertung und Prämienfindung ist auch die Nutzungsart des Gebäudes, sowie die unmittelbare Nachbarschaft gegebenenfalls von Bedeutung.

Sie können gerne vergleichen, wir empfehlen vor einem Vertragsabschluss einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, um eine bedarfsgerechte Lösung gemeinsam zu finden, vor allem auch eine Wertermittlung des Gebäudes, damit auf eine Anrechnung einer Unterversicherung durch den Produktgeber verzichtet wird.

 

Versicherbare Gefahren

  • Feuer
  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
  • Explosion, Implosion
  • Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, ihrer Teile und Ladung
  • Feuerrohbauversicherung
  • Leitungswasser, innerhalb und außerhalb auf dem Grundstück
  • Nässeschäden aus Wasserbetten, Sprinklerleckage
  • Sturm , Hagel
  • Elementarschäden: Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben,Tsunami Lawinen und Schneedruck, Vulkanausbruch, Erd- Senkung und Erdrutsch
  • Glas: Inhaltsglas und Gebäudeglas und Weitere
  • Rauch, Fahrzeuganprall, Überschalldruckwellen und böswillige Beschädigung , zum Beispiel Graffitischäden und weitere Einschlüsse sind nach Vereinbarung möglich.

 

Die Geschäftsgebäudeversicherung wird in der Regel zum Neuwert versichert mit Anpassungsfaktor eines Indizes.